
Das Bundesliga-Spiel des 1. FC Union Berlin gegen Bochum wird nach dem Feuerzeugwurf auf VfL-Torwart Patrick Drewes mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet. Dies urteilte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Berufungsverfahren 76 Tage nach dem 1:1 in Berlin.
Durch die Entscheidung ändert sich die Situation im Kampf gegen den Abstieg, die Tabelle wird vor dem 24. Spieltag an diesem Wochenende angepasst: Dank des 2:0-Sieges und zwei zusätzlicher Punkte wird der VfL den 1. FC Heidenheim um zwei Zähler überflügeln und vom Relegationsplatz verdrängen. Union Berlin auf Tabellenrang 13 wird ein Punkt abgezogen.
Auch Einsprüche von Kiel und St. Pauli abgewiesen
Das Rechteorgan unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer lehnte die Berufung von Union gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar ab, das die Partie ebenfalls mit 2:0 für Bochum gewertet hatte. „Für das Bundesgericht des DFB hat eine Schwächung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet“, sagte Riedmeyer.
Zu Beginn der Verhandlung auf dem DFB-Campus in Frankfurt/Main hatte das Bundesgericht schon die Berufungen von Holstein Kiel und St. Pauli, die eine Einflussnahme auf den Kampf gegen den Abstieg sahen, als unzulässig abgewiesen.
Nach der letzten Instanz der DFB-Gerichtsbarkeit kann Union nur noch vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften ziehen, was der Klub auch bereits am Abend ankündigte: „Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung“, sagte Union Berlins Präsident Dirk Zingler laut einer schriftlichen Stellungnahme: „Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“
Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen worden, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem Feuerzeug getroffen worden war. Dieses hatte jemand aus dem Union-Block auf den gegnerischen Torwart geworfen.
Das Spiel wurde anschließend durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten danach den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.
Zingler: „Der Verein ist nicht der Täter“
Union-Präsident Zingler, der in erster Instanz nicht vor Ort war und danach massive Kritik am Sportgerichtsurteil geäußert hatte, betonte nun während der Verhandlung: „Der Verein ist nicht der Täter. Beide Mannschaften waren Opfer eines Feuerzeugwerfers, den wir ermittelt haben.“ Das sah das Bundesgericht anders.
Union hätte in so einem Fall niemals Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Bochum hingegen nutze den Einfluss von außen, um in den Wettbewerb einzugreifen, so Zingler weiter.
Bochums Rechtsbeistand Christoph Schickhardt mahnte, auch die Sensibilität von Kopfverletzungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen und sagte in seinem Plädoyer zum Täter: „Das erfüllt die Straftat einer gefährlichen Körperverletzung.“ Das Urteil habe Signalwirkung auf den gesamten Fußball bis hin zu den Amateuren. Es wäre „ein fatales Zeichen“ für den Fußball, wenn das Bundesgericht nicht dem Urteil des Sportgerichts folge.